Bares ist Wahres!

Ab dem 01.03.2024 belohnen wir jeden Barzahler mit einem Rabatt von 5 Prozent auf die Reparatur-Rechnung!

Bei Barzahlung haben wir wesentlich weniger buchhalterische Arbeit und müssen nicht noch einen Zwischenhändler finanziell bedienen. Außerdem finden wir es wichtig, das Bargeld erhalten bleibt und somit eine individuelle Freiheit. Bedenken Sie, dass bei Kartenzahlung Ihre Einkäufe sowie alle Ihre finanziellen Verhaltensweisen registriert sind und bei Bedarf eingesehen werden können. Aufgrund dessen bieten wir einen kleinen Anreiz für das gute Bargeld!

Jetzt Termin vereinbaren!

Unser TÜV Service in der Werkstatt: unkompliziert und sorgenfrei

Die nächste Haupt- und Abgasuntersuchung ist fällig? Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und ggf. notwendige Reparaturen.
Mechaniker überprüft das Auto

Alles aus einer Hand. Unser Servicepaket für Ihre Hauptuntersuchung!

Alle 24 Monate muss Ihr Auto bei einer technischen Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS) vorgestellt werden. Hier begutachtet ein Prüfingenieur, ob Ihr Fahrzeug noch den Voraussetzungen für den Straßenverkehr entspricht. Zusätzlich wird eine Abgasuntersuchung durchgeführt. 

Selber machen, oder machen lassen?

Wie und wo Sie Ihr Fahrzeug vorführen, können Sie selbst entscheiden. Sie können bei einer Prüfstelle einen Termin vereinbaren, an diesem Tag zur Prüfstelle fahren, die Prüfung durchführen lassen und im Idealfall mit einer frischen Plakette nach Hause fahren. Wer es komfortabler haben möchte, kann das natürlich auch von seiner Werkstatt übernehmen lassen!

Ein Blick auf das Auto vor der Prüfung

Profitieren Sie von unserem gründlichen Fahrzeugcheck vor der Prüfung! Durch unsere detaillierte Untersuchung können potenzielle Reparaturen oder Austausche im Vorfeld erkannt werden, sodass Ihr Fahrzeug die Prüfung ohne Probleme besteht. Das bedeutet Zeit- und Kosteneinsparungen für Sie!

Rechtzeitige Erinnerung und Terminvereinbarung für Ihre nächste Hauptuntersuchung beim TÜV

Für uns gehört es zum Service dazu, dass wir Sie rechtzeitig an die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung erinnern und vorab einen Termin mit Ihnen vereinbaren. So sind Sie pünktlich mit der nächsten TÜV Prüfung durch. Vollkommen unkompliziert und komfortabel.

Häufig gestellte Fragen zur Haupt- und Abgasuntersuchung

In Deutschland ist die Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig durchgeführt werden. Die HU ist auch als TÜV (Technischer Überwachungsverein) bekannt. Die Häufigkeit der Hauptuntersuchung hängt vom Alter des Fahrzeugs ab. Hier sind die gängigen Intervalle:

Neufahrzeuge:
In den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung sind Neufahrzeuge von der HU befreit.

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: Nach dem vierten Jahr muss die HU alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, müssen jährlich zur HU.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Hauptuntersuchung in Deutschland von anerkannten Prüforganisationen wie dem TÜV oder der DEKRA durchgeführt wird. Wenn das Fahrzeug die HU nicht besteht, muss es innerhalb einer bestimmten Frist nachgebessert und erneut geprüft werden. Der genaue Ablauf und die Fristen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Bestimmungen beim TÜV oder der zuständigen Prüforganisation zu überprüfen.

Die Abgasuntersuchung (AU) ist ein Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU) und muss im Rahmen dieser regelmäßigen Prüfung durchgeführt werden. Die Häufigkeit der HU, und somit auch der Abgasuntersuchung, hängt vom Alter des Fahrzeugs ab. Hier sind die gängigen Intervalle:

Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen: In den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung sind Neufahrzeuge von der HU und somit der AU befreit.
Nach dem vierten Jahr muss die HU (einschließlich der AU) alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen: Fahrzeuge, die mehr als 3,5 Tonnen wiegen, müssen jährlich zur HU, was auch die AU einschließt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die AU im Rahmen der HU erfolgt und nicht separat durchgeführt wird. Die genauen Anforderungen können je nach Land und regionalen Bestimmungen variieren. Daher ist es ratsam, die aktuellen Vorschriften bei der zuständigen Prüforganisation, wie dem TÜV oder der DEKRA, zu überprüfen. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei uns.

Im Jahr 2024 betragen die aktuellen Gebühren für die Abgas- und Hauptuntersuchung im Bundesland Hessen 165,28 EUR. Um das Risiko des Nichtbestehens zu minimieren, bieten wir unseren Kunden eine Vorabprüfung an. Die Gesamtkosten, einschließlich Abgasuntersuchung (AU) und Hauptuntersuchung (HU), belaufen sich auf 197,28 EUR.

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